Ausrichterinformation
Die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e.V. veranstaltet jährlich einen Landeswettbewerb. In den ungraden Jahren (2001, 2003, 2005 usw.) wird jeweils der „Internationale Jugendfeuerwehrbewerb des CTIF“ und in den geraden Jahren (2000, 2002, 2004 usw.) wird jeweils der „Bundeswettbwerb der DJF“ durchgeführt. Entsprechend der Ausschreibung können sich Interessenten zur Ausrichtung dieser Wettbewerbe bewerben.
AUSSCHREIBUNG
1. Grundsätze
Veranstalter ist die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt.
Ausrichter sind die Kreisfeuerwehrverbände / Stadtfeuerwehrverbände mit ihren Jugendfeuerwehren und der sich bewerbenden Gemeinde mit ihrer Feuerwehr.
Austragungszeitpunkt sollte in der Regel das vorletzte bzw. letzte Wochenende im Juni sein.
Grundlage sind entsprechend des Durchführungsjahres die Bestimmungen für den „Internationalen Jugendfeuerwehrbewerb des CTIF“ bzw. die Wettbewerbsbestimmungen für den „Bundeswettbewerb der DJF“.
Die Wettbewerbe werden durch den Ausrichter und den Fachbereichen der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt gemeinsam vorbereitet. Über deren Zusammenkunft ist ein entsprechendes Protokoll zu fertigen und den einzelnen Gremien zur Verfügung zu stellen.
2. Bewerbung
Die Bewerbung zur Ausrichtung eines Landeswettbewerbes der Jugendfeuerwehren Sachsen-Anhalt sollte mindestens 24 Monate vor dem Durchführungsmonat in der Geschäftsstelle der Jugendfeuerwehren Sachsen-Anhalt, Biederitzer Straße 5, 39175 Heyrothsberge schriftlich vorliegen und
- vom Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes,
- Kreisjugendfeuerwehrwart,
- Bürgermeister der sich bewerbenden Gemeinde und
- vom Wehrleiter der sich bewerbenden Feuerwehr unterschrieben sein.
3. Wettbewerbsdauer
Diese ist in der Regel von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag, wobei der Sonnabend dem Training und dem Rahmenprogramm zum kennenlernen des Austragungsortes vorbehalten ist.
Am Sonntag erfolgt die Wettbewerbsdurchführung.
Eine Verkürzung auf Sonnabend und Sonntag ist bei nicht mehr als 25 teilnehmenden Gruppen möglich, das Training wird dann Sonnabendnachmittag durchgeführt.
Der Wettbewerb kann als Tagesveranstaltung bei nicht mehr als zwölf Gruppen durchgeführt werden, hier erfolgen das Training am Vormittag und der Wettbewerb am Nachmittag.
Sollte der Wettbewerb als Tagesveranstaltung bei mehr als zwölf Gruppen durchgeführt werden, so entfällt das Training welches bis zur Wettbewerbsdurchführung in den Heimatorten durchgeführt werden muss.
4. Wettbewerbsplatz
Es sollte ein Sportplatz mit 400 m Laufbahn zur Verfügung stehen.
Auf dem Sportplatz muss der Aufbau für zwei bis vier Wettbewerbsbahnen des A-Teiles und auf der Laufbahn bis zu zwei Laufbahnen für den Hindernislauf gewährleistet sein.
Wassereinsatz ist nur beim A-Teil im „Internationalen Jugendfeuerwehrbewerb des CTIF“ mittels Kübelspritzen vorgesehen.
Aufbau und Betreuung der Wettbewerbsbahnen bei Training und Wettbewerb durch ein Aufbauteam. Bereitstellung der Beschallung der Wettbewerbsanlage und Sicherung einer Nachrichtenver-bindung zwischen Wettbewerbsplatz, Anmeldung und Wertungsbüro bzw. Berechnungsausschuss.
Bereitstellung von abschließbaren Räumlichkeiten für Wertungsrichter bzw. Bewerter und für Wertungsbüro bzw. Berechnungsausschuss. Stromanschluss für Wertungsbüro bzw. Be-rechnungsausschuss ist erforderlich.
5. Wettbewerbsgeräte
Bereitstellung der Wettbewerbsbahnen und Wettbewerbsgeräte für den „Bundeswettbewerb der DJF“ bzw. den „Internationalen Jugendfeuerwehrbewerb des CTIF“ auf der Grundlage der gültigen Bestimmungen.
6. Unterbringung
Teilnehmer und Wertungsrichter sollten vorrangig in festen Unterkünften untergebracht werden.
Als Unterbringungsort sollten Schulen bevorzugt werden. Die Durchführung eines Zeltlagers ist möglich, wobei hier eine Schlechtwettervariante in die Planung aufzunehmen ist.
Die Anzahl der Teilnehmer je gemeldeter Mannschaft inklusive Betreuer ist auf fünfzehn beschränkt. Die Anzahl der Wertungsrichter beläuft sich auf max. fünfzig.
7. Verpflegung
Sicherung der Versorgung für den gesamten Zeitraum der Veranstaltungstage. Die Finanzierung der Verpflegung erfolgt auf der Grundlage eines zu erhebenden Teilneh-merbeitrages. Die Ausgabe der Verpflegung sollte möglichst nahe an der Wettbewerbsstätte sein, um einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu ermöglichen.
8. Logistik
Sicherstellung von Sanitären Einrichtungen entsprechend der Teilnehmerzahl mit Toiletten, Wasch- und Duschmöglichkeiten getrennt für weibliche und männliche Teilnehmer. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten für PKW und LKW (Löschfahrzeuge und MTW) und deren durchgängige Bewachung.
Sicherung der Bewachung des Lagers am Tag und in der Nacht. Organisation und Sicherung des Sanitätsdienstes. Absprachen mit dem Straßenverkehrsamt und Polizei zwecks eventueller Geschwindigkeits-begrenzungen (30 km) und Notfallmaßnahmen. Sicherung der musikalischen Begleitung, insbesondere beim Ein- und Ausmarsch zur Sie-gerehrung (Spielmannszug).
Organisation eines Rahmenprogramms für die trainings- und wettbewerbsfreie Zeit.
Weitere materielle und personelle Sicherstellung entsprechend der Planung des Wettbewerbsleiters, die 3-4 Monate vor Durchführung erstellt wird. Offizieller Ansprechpartner der Fachbereichsleiter Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt.
Bewerbungen für die Ausrichtung von Wettbewerben der Jugendfeuerwehr auf Bundesebene sind möglich und sollten mindestens 4 Jahre vor dem Durchführungsjahr an die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt erfolgen.
Eine Checkliste für Veranstaltungen einschließlich Leistungsspangenabnahme und Bundeswettbewerb der DJF findet ihr hier.