Lehrgänge
Fragen und Antworten

Fragen rund um die Lehrgänge

Ich möch­te ei­ne Ju­Lei­Ca be­an­tra­gen. Wel­che Lehr­gän­ge muss ich da­für bei der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt be­su­chen?

Zum Ers­ter­werb der Ju­Lei­Ca müs­sen die Lehr­gän­ge „Rechts­grund­la­gen für die Kin­der- und Ju­gend­feu­er­wehr“, „Be­t­reu­er*in ei­ner KF“ oder „Be­t­reu­er*in ei­ner JF“ so­wie „Me­tho­den der Grup­pen­ar­beit“ be­sucht wer­den.

Die Gül­tig­keit mei­ner Ju­Lei­Ca läuft bald aus. Was kann ich tun?

Zur Ver­län­ge­rung der Ju­Lei­Ca muss ein sog. „Nei­gungs­lehr­gang“ be­sucht wer­den. Bei der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt ste­hen dir da­für z.B. „Brand­schutz­er­zie­hung 1 + 2“, „Ers­te Hil­fe an Kin­dern und Ju­gend­li­chen“, „Sport und Spiel“ oder „Er­leb­ni­s­päda­go­gi­k“ zur Ver­fü­gung.

Wie sieht die Über­nach­tung am Lehr­gangs­wo­che­n­en­de aus?

Die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt nutzt an den Lehr­gangs­wo­che­n­en­den die Rä­um­lich­kei­ten des IBK He­y­roths­ber­ge. Es ste­hen i.d.R. Dop­pel­zim­mer zur Ver­fü­gung. Ein­zel­zim­mer kön­nen wir auf­grund der ge­rin­gen Ver­füg­bar­kei­ten nicht ge­währ­leis­ten. Bit­te Hand­tücher mit­brin­gen!

Warum ist manch­mal nie­mand in der Ju­gend­bil­dungs­stät­te er­reich­bar?

Für den Be­reich der Bil­dung be­schäf­ti­gen wir zwei hauptamt­li­che Ju­gend­bil­dungs­re­fe­ren­tin­nen mit 40/30 Std./Wo­che. Wenn die­se an den Lehr­gangs­wo­che­n­en­den teil­neh­men oder gleich­zei­tig aus­wär­ti­ge Ter­mi­ne wahr­neh­men, bleibt das Büro un­ter der Wo­che zeit­wei­lig un­be­setzt. Wir be­mühen uns in den Fäl­len, eu­re An­fra­gen so sch­nell wie mög­lich zu be­ant­wor­ten.

Ich ha­be den Lehr­gang "Ju­gend­wart" am IBK be­sucht. Muss ich zu­sätz­lich die ge­sam­te Ju­Lei­Ca-Grund­aus­bil­dung durchlau­fen?

Nein. Mit der Kom­bi­na­ti­on "Ju­gend­wart" (IBK) + "Rechts­grund­la­gen für die Kin­der- und Ju­gend­feu­er­wehr" (JF ST) kann über die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt die Ju­Lei­Ca be­an­tragt wer­den. Die Lehr­gän­ge "Me­tho­den für die Grup­pen­ar­beit", "Be­t­reu­er*in ei­ner Ju­gend­feu­er­wehr" oder "Be­t­reu­er*in ei­ner Kin­der­feu­er­wehr" sind in die­sem Fall frei­wil­lig.

Kann meine pädagogische Ausbildung oder mein Studium für die erstmalige Beantragung der Juleica anerkannt werden?

Ja. Abgeschlossene pädagogische Ausbildungen oder Studiengänge können für die erstmalige Anerkennung der Juleica berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie andere pädagogische Fachkräfte. Für die Prüfung wird ein Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung bzw. das abgeschlossene Studium, Unterlagen zu den Ausbildungs- oder Studieninhalten (z. B. Modulhandbuch, Studienordnung oder vergleichbare Dokumente) sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis benötigt. Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob die für die Juleica erforderlichen Kompetenzen und Inhalte ausreichend vermittelt wurden. Die Anerkennung gilt ausschließlich für die erstmalige Beantragung der Juleica. Für spätere Verlängerungen sind weiterhin die vorgesehenen Fort- bzw. Neigungslehrgänge nachzuweisen.

Welche Vorteile habe ich mit einer gültigen Juleica für die Ausbildung zum Jugendwart?

Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Juleica können den Jugendwart-Kompakt-Lehrgang besuchen. Da die für die Juleica erforderlichen pädagogischen Grundlagen bereits nachgewiesen wurden, konzentriert sich dieser Lehrgang auf die jugendfeuerwehrspezifischen Inhalte. Dadurch verkürzt sich die Lehrgangsdauer von regulär fünf Tagen auf zwei Tage. Voraussetzung ist, dass die Juleica zum Zeitpunkt des Lehrgangs gültig ist.