Fragen rund um die Lehrgänge
Ich möchte eine JuLeiCa beantragen. Welche Lehrgänge muss ich dafür bei der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt besuchen?
Zum Ersterwerb der JuLeiCa müssen die Lehrgänge „Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr“, „Betreuer*in einer KF“ oder „Betreuer*in einer JF“ sowie „Methoden der Gruppenarbeit“ besucht werden.
Die Gültigkeit meiner JuLeiCa läuft bald aus. Was kann ich tun?
Zur Verlängerung der JuLeiCa muss ein sog. „Neigungslehrgang“ besucht werden. Bei der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt stehen dir dafür z.B. „Brandschutzerziehung 1 + 2“, „Erste Hilfe an Kindern und Jugendlichen“, „Sport und Spiel“ oder „Erlebnispädagogik“ zur Verfügung.
Wie sieht die Übernachtung am Lehrgangswochenende aus?
Die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt nutzt an den Lehrgangswochenenden die Räumlichkeiten des IBK Heyrothsberge. Es stehen i.d.R. Doppelzimmer zur Verfügung. Einzelzimmer können wir aufgrund der geringen Verfügbarkeiten nicht gewährleisten. Bitte Handtücher mitbringen!
Warum ist manchmal niemand in der Jugendbildungsstätte erreichbar?
Für den Bereich der Bildung beschäftigen wir zwei hauptamtliche Jugendbildungsreferentinnen mit 40/30 Std./Woche. Wenn diese an den Lehrgangswochenenden teilnehmen oder gleichzeitig auswärtige Termine wahrnehmen, bleibt das Büro unter der Woche zeitweilig unbesetzt. Wir bemühen uns in den Fällen, eure Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Ich habe den Lehrgang "Jugendwart" am IBK besucht. Muss ich zusätzlich die gesamte JuLeiCa-Grundausbildung durchlaufen?
Nein. Mit der Kombination "Jugendwart" (IBK) + "Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr" (JF ST) kann über die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt die JuLeiCa beantragt werden. Die Lehrgänge "Methoden für die Gruppenarbeit", "Betreuer*in einer Jugendfeuerwehr" oder "Betreuer*in einer Kinderfeuerwehr" sind in diesem Fall freiwillig.
Kann meine pädagogische Ausbildung oder mein Studium für die erstmalige Beantragung der Juleica anerkannt werden?
Ja. Abgeschlossene pädagogische Ausbildungen oder Studiengänge können für die erstmalige Anerkennung der Juleica berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie andere pädagogische Fachkräfte. Für die Prüfung wird ein Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung bzw. das abgeschlossene Studium, Unterlagen zu den Ausbildungs- oder Studieninhalten (z. B. Modulhandbuch, Studienordnung oder vergleichbare Dokumente) sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis benötigt. Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob die für die Juleica erforderlichen Kompetenzen und Inhalte ausreichend vermittelt wurden. Die Anerkennung gilt ausschließlich für die erstmalige Beantragung der Juleica. Für spätere Verlängerungen sind weiterhin die vorgesehenen Fort- bzw. Neigungslehrgänge nachzuweisen.
Welche Vorteile habe ich mit einer gültigen Juleica für die Ausbildung zum Jugendwart?
Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Juleica können den Jugendwart-Kompakt-Lehrgang besuchen. Da die für die Juleica erforderlichen pädagogischen Grundlagen bereits nachgewiesen wurden, konzentriert sich dieser Lehrgang auf die jugendfeuerwehrspezifischen Inhalte. Dadurch verkürzt sich die Lehrgangsdauer von regulär fünf Tagen auf zwei Tage. Voraussetzung ist, dass die Juleica zum Zeitpunkt des Lehrgangs gültig ist.




