Fragen rund um die Lehrgänge
1. Ich möchte eine JuLeiCa beantragen. Welche Lehrgänge muss ich dafür bei der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt besuchen?
Zum Ersterwerb der JuLeiCa müssen die Lehrgänge „Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr“, „Betreuer*in einer KF“ oder „Betreuer*in einer JF“ sowie „Methoden der Gruppenarbeit“ besucht werden.
2. Die Gültigkeit meiner JuLeiCa läuft bald aus. Was kann ich tun?
Zur Verlängerung der JuLeiCa muss ein sog. „Neigungslehrgang“ besucht werden. Bei der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt stehen dir dafür z.B. „Brandschutzerziehung 1 + 2“, „Erste Hilfe an Kindern und Jugendlichen“, „Sport und Spiel“ oder „Erlebnispädagogik“ zur Verfügung.
3. Warum kann ich meine JuLeiCa nicht mit den Lehrgängen „Methoden für die Gruppenarbeit“ (GAM) oder „Fördermöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit“ (FM) verlängern?
In den JuLeiCa-Grundsätzen für das Land Sachsen-Anhalt ist vorgeschrieben, dass zur Verlängerung der JuLeiCa ein Lehrgang mit mind. 12 Zeitstunden besucht werden muss. Die o.g. Lehrgänge erfüllen diese Vorgaben leider nicht und beinhalten nur 10 Zeitstunden.
4. Wie sieht die Übernachtung am Lehrgangswochenende aus?
Die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt nutzt an den Lehrgangswochenenden die Räumlichkeiten des IBK Heyrothsberge. Es stehen i.d.R. Doppelzimmer zur Verfügung. Einzelzimmer können wir aufgrund der geringen Verfügbarkeiten nicht gewährleisten. Bitte Handtücher mitbringen!
5. Warum ist manchmal niemand in der Jugendbildungsstätte erreichbar?
Für den Bereich der Bildung beschäftigen wir zwei hauptamtliche Jugendbildungsreferentinnen mit 30 Std./Woche. Wenn diese an den Lehrgangswochenenden teilnehmen oder gleichzeitig auswärtige Termine wahrnehmen, bleibt das Büro unter der Woche zeitweilig unbesetzt. Wir bemühen uns in den Fällen, eure Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.
6. Ich habe den Lehrgang "Jugendwart" am IBK besucht. Muss ich zusätzlich die gesamte JuLeiCa-Grundausbildung durchlaufen?
Nein. Mit der Kombination "Jugendwart" (IBK) + "Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr" (JF ST) kann über die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt die JuLeiCa beantragt werden. Die Lehrgänge "Methoden für die Gruppenarbeit", "Betreuer*in einer Jugendfeuerwehr" oder "Betreuer*in einer Kinderfeuerwehr" sind in diesem Fall freiwillig.