Lehrgänge
Fragen und Antworten

Fragen rund um die Lehrgänge

1. Ich möch­te ei­ne Ju­Lei­Ca be­an­tra­gen. Wel­che Lehr­gän­ge muss ich da­für bei der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt be­su­chen?

Zum Ers­ter­werb der Ju­Lei­Ca müs­sen die Lehr­gän­ge „Rechts­grund­la­gen für die Kin­der- und Ju­gend­feu­er­wehr“, „Be­t­reu­er*in ei­ner KF“ oder „Be­t­reu­er*in ei­ner JF“ so­wie „Me­tho­den der Grup­pen­ar­beit“ be­sucht wer­den.

2. Die Gül­tig­keit mei­ner Ju­Lei­Ca läuft bald aus. Was kann ich tun?

Zur Ver­län­ge­rung der Ju­Lei­Ca muss ein sog. „Nei­gungs­lehr­gang“ be­sucht wer­den. Bei der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt ste­hen dir da­für z.B. „Brand­schutz­er­zie­hung 1 + 2“, „Ers­te Hil­fe an Kin­dern und Ju­gend­li­chen“, „Sport und Spiel“ oder „Er­leb­ni­s­päda­go­gi­k“ zur Ver­fü­gung.

3. Warum kann ich mei­ne Ju­Lei­Ca nicht mit den Lehr­gän­gen „Me­tho­den für die Grup­pen­ar­beit“ (GAM) oder „För­der­mög­lich­kei­ten in der Kin­der- und Ju­gend­ar­beit“ (FM) ver­län­gern?

In den Ju­Lei­Ca-Grund­sät­zen für das Land Sach­sen-An­halt ist vor­ge­schrie­ben, dass zur Ver­län­ge­rung der Ju­Lei­Ca ein Lehr­gang mit mind. 12 Zeit­stun­den be­sucht wer­den muss. Die o.g. Lehr­gän­ge er­fül­len die­se Vor­ga­ben lei­der nicht und be­in­hal­ten nur 10 Zeit­stun­den.

4. Wie sieht die Über­nach­tung am Lehr­gangs­wo­che­n­en­de aus?

Die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt nutzt an den Lehr­gangs­wo­che­n­en­den die Rä­um­lich­kei­ten des IBK He­y­roths­ber­ge. Es ste­hen i.d.R. Dop­pel­zim­mer zur Ver­fü­gung. Ein­zel­zim­mer kön­nen wir auf­grund der ge­rin­gen Ver­füg­bar­kei­ten nicht ge­währ­leis­ten. Bit­te Hand­tücher mit­brin­gen!

5. Warum ist manch­mal nie­mand in der Ju­gend­bil­dungs­stät­te er­reich­bar?

Für den Be­reich der Bil­dung be­schäf­ti­gen wir zwei hauptamt­li­che Ju­gend­bil­dungs­re­fe­ren­tin­nen mit 30 Std./Wo­che. Wenn die­se an den Lehr­gangs­wo­che­n­en­den teil­neh­men oder gleich­zei­tig aus­wär­ti­ge Ter­mi­ne wahr­neh­men, bleibt das Büro un­ter der Wo­che zeit­wei­lig un­be­setzt. Wir be­mühen uns in den Fäl­len, eu­re An­fra­gen so sch­nell wie mög­lich zu be­ant­wor­ten.

6. Ich ha­be den Lehr­gang "Ju­gend­wart" am IBK be­sucht. Muss ich zu­sätz­lich die ge­sam­te Ju­Lei­Ca-Grund­aus­bil­dung durchlau­fen?

Nein. Mit der Kom­bi­na­ti­on "Ju­gend­wart" (IBK) + "Rechts­grund­la­gen für die Kin­der- und Ju­gend­feu­er­wehr" (JF ST) kann über die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt die Ju­Lei­Ca be­an­tragt wer­den. Die Lehr­gän­ge "Me­tho­den für die Grup­pen­ar­beit", "Be­t­reu­er*in ei­ner Ju­gend­feu­er­wehr" oder "Be­t­reu­er*in ei­ner Kin­der­feu­er­wehr" sind in die­sem Fall frei­wil­lig.