Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa)
Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Bedingungen zur Erstbeantragung der JuLeiCa:
Erfolgreiche Teilnahme folgender Lehrgänge
- Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr (RG)
- Betreuer*in einer Kinder- und Jugendfeuerwehr (BKJF)
- Methoden für die Gruppenarbeit (GAM)
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als zwei Jahre bei Antragsstellung
Die Lehrgänge zur Grundlagenausbildung bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber in individueller Reihenfolge besucht werden. Achtung: Diese drei Lehrgänge dienen nicht der Verlängerung der JuLeiCa!
Bedingungen zur Verlängerung der JuLeiCa
- Erfolgreicher Besuch eines Neigungslehrganges, in der zweiten Gültigkeitshälfte der JuLeiCa (frühestens nach 18 Monaten nach Beginn der Gültigkeit der JuLeiCa), und
- Wurde eben auch dieser Zeitraum von max. 18 Monaten nach Ende der Gültigkeit der JuLeiCa durch den*die Jugendleiter*in überschritten, besteht die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten, einen „Refresher-Kurs“ zu besuchen.
Achtung:
Es werden nur die Lehrgänge für die Erstbeantragung und Verlängerung anerkannt, die auch von der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt durchgeführt worden sind.
Weitere Informationen findet ihr hier.