Lehrgänge
Informationen zur JuLeiCa

Die Ju­gend­lei­ter*in-Card (Ju­Lei­Ca)

Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Be­din­gun­gen zur Erst­be­an­tra­gung der Ju­Lei­Ca:

Er­folg­rei­che Teil­nah­me fol­gen­der Lehr­gän­ge

  • Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr (RG)
  • Betreuer*in einer Kinder- und Jugendfeuerwehr (BKJF)
  • Methoden für die Gruppenarbeit (GAM)
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als zwei Jahre bei Antragsstellung

Die Lehrgänge zur Grundlagenausbildung bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber in individueller Reihenfolge besucht werden. Achtung: Diese drei Lehrgänge dienen nicht der Verlängerung der JuLeiCa!

Be­din­gun­gen zur Ver­län­ge­rung der Ju­Lei­Ca

  • Erfolgreicher Besuch eines Neigungslehrganges, in der zweiten Gültigkeitshälfte der JuLeiCa (frühestens nach 18 Monaten nach Beginn der Gültigkeit der JuLeiCa), und
  • Wurde eben auch dieser Zeitraum von max. 18 Monaten nach Ende der Gültigkeit der JuLeiCa durch den*die Jugendleiter*in überschritten, besteht die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten, einen „Refresher-Kurs“ zu besuchen.

Achtung:
Es werden nur die Lehrgänge für die Erstbeantragung und Verlängerung anerkannt, die auch von der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt durchgeführt worden sind.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­det ihr hier.