Teilnahmebedingungen an Lehrgängen der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt
(Stand: 6. November 2023)
(Alle Personenbezeichnungen gelten für Personen jeglichen Geschlechts.)
Anmeldung und Anmeldefristen
Die Anmeldung zu den Lehrgängen der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt kann generell nur über das Online-Anmeldeverfahren erfolgen. Anmeldungen auf andere Art und Weise werden grundsätzlich nicht bearbeitet. Der Termin für den jeweiligen Meldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Ausnahmen bilden hier Workshops, die für einzelne Kinder- oder Jugendfeuerwehren angeboten werden. Die Anmeldung hat ausnahmslos unter der in der Workshopbeschreibung angegebenen E-Mail-Adresse zu erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt durch die Stadt/Gemeinde, welche durch den Wehrleiter vertreten wird. Meldet sich der Teilnehmende persönlich an, dann wird die Rechnung an die Adresse des Teilnehmenden versendet. Bei unvollständig ausgefüllten Formularen erfolgt keine Bearbeitung.
Teilnahmebestätigung
Eine Zusage oder Absage für einen Lehrgang erfolgt unmittelbar nach dem Meldeschluss per E-Mail an die Teilnehmenden. Die Teilnehmer erhalten spätestens eine Woche vor dem Lehrgang weitere Hinweise und Informationen zur Vorbereitung auf den jeweiligen Lehrgang.
Lehrgangsgebühren
Für die Teilnahme an einem Lehrgang wird pro Lehrgangstag eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. An- und Abreise gelten jeweils als voller Tag.
Für digital durchgeführte Lehrgänge wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Die Lehrgangsgebühr ist erst nach der verbindlichen Zuteilung eines Lehrgangsplatzes fällig. Diese erfolgt drei Wochen vor Lehrgangsdurchführung. Die Zuteilung wird an den Teilnehmenden per E-Mail versendet. Bei der Überweisung sind die Lehrgangskennung und der Name der teilnehmenden Person anzugeben. Fehlen diese wichtigen Informationen, wird die eingehende Zahlung umgehend zurückgebucht.
Wir behalten uns vor, den Teilnehmenden und die Gemeinde bei nicht erfolgter Zahlung vor dem Lehrgang noch einmal daran zu erinnern. Sollten wir bis drei Tage vor Lehrgangsbeginn keinen Beleg für die getätigte Überweisung bzw. den Zahlungseingang bei uns verbucht haben, können wir das Recht in Anspruch nehmen, den Teilnehmenden vom Lehrgang auszuschließen.
Bezahlung
Die Bezahlung der Lehrgänge erfolgt nach Erhalt der Zuteilung (Zusage) zum Lehrgang. Diese wird nach Anmeldeschluss drei Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs geschlossen. Die Bezahlungsart ist Vorkasse und erfolgt bitte auf folgendes Konto:
IBAN: | DE11 8005 3000 1131 0481 60 |
BIC: | NOLADE21BLK |
Institut: | Sparkasse Burgenlandkreis |
Verwendungszweck: | Teilnehmername und Lehrgangskennung |
Beispiel: Max Mustermann, RG 20/1 |
Bitte immer den Namen des Teilnehmenden und den Lehrgang angeben. Gibt es keinen eindeutigen und zuordbaren Verwendungszweck, wird das Geld wieder zurückgebucht.
Wir bitten darum, dass der Teilnehmerbetrag bis drei Tage vor Lehrgangsbeginn auf unser Konto überwiesen wird, andernfalls behalten wir es uns vor, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Müssen bereits angemeldete Teilnehmer aus wichtigen Gründen vom Lehrgang zurücktreten, so haben sie das Jugendbildungsbüro der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt bis spätestens Montag vor Lehrgangsbeginn schriftlich (per Post oder E-Mail) über diesen Sachverhalt zu informieren.
Erfolgt keine entsprechende Rücktrittsmeldung, wird dem Teilnehmer eine Ausfallgebühr in Höhe von 15,00 EUR zusätzlich zum Teilnehmerbetrag in Rechnung gestellt.
Die Entsendung von Ersatzteilnehmer ist grundsätzlich möglich, muss aber entsprechend gemeldet werden. Der Ersatzteilnehmer muss die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen.
Rücktritt durch die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt
Die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt kann bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ohne Einhaltung einer Frist kann seitens der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt zurückgetreten werden, wenn besondere lehrgangsorganisatorische Gründe die Lehrgangsdurchführung nicht ermöglichen.
Minderjährige Teilnehmer
Bei Teilnehmer unter 18 Jahren ist von den Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zum Lehrgangsbeginn vorzulegen.
Voraussetzungen zur Anreise
Die Anreise zum Lehrgang kann erst dann erfolgen, wenn der Lehrgangsplatz verbindlich bestätigt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass die erforderlichen Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Eine Eingangsbestätigung der Anmeldung zum Lehrgang stellt keine Zusage zur Teilnahme am Lehrgang dar.
Bekleidungsordnung
Als Anzugsordnung bei Lehrgängen der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wird zivile Kleidung festgelegt. Zum Besuch der Lehrgänge, "Betreuer*in einer Kinderfeuerwehr", „Sport und Spiel“, „Teamtraining“ sowie „Erlebnispädagogik“ ist bitte geeignete Sportbekleidung (In- und Outdoor) mitzubringen. Zum Lehrgang „Brandschutzerziehung-2“ ist die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzubringen.
Reisekosten
Durch die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt werden keine Reisekosten für die Lehrgangsteilnahme erstattet.
Anreise
Mit dem Auto
Aus Richtung Magdeburg auf der B1 in Richtung Burg nach Heyrothsberge fahren, an der ersten Ampelkreuzung in Heyrothsberge links abbiegen. Der Eingang zum Gelände des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz liegt gleich 160 m weiter auf der rechten Seite.
Mit Bahn und Bus
Vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahnlinie 6 bis zur Haltestelle "Messegelände", von dort mit dem Bus 51 Richtung Biederitz/Weidenring bis zur Haltestelle Heyrothsberge, Biederitzer Straße. Die Haltestelle befindet sich etwa 50 m vom Eingang zum Gelände des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz entfernt.
Sonstiges
Der erfolgreiche Abschluss eines Wochenendlehrgangs wird nur dann bescheinigt, wenn der Lehrgangsteilnehmer an keinem Veranstaltungstag gefehlt hat und die Anforderungen des Leistungsnachweises erfüllt hat.
Für die Anreise mit/sowie für das Abstellen von dienstlichen und privaten Kraftfahrzeugen auf dem Parkplatz des IBK Heyrothsberge gewährleistet die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt keinen Versicherungsschutz.
Fragen
Für Fragen im Zusammenhang mit Lehrgängen der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt können die folgenden Kommunikationswege genutzt werden.
Telefon: (0391) 505 483 85 bzw. (0391) 505 483 86
E-Mail: jubiref(at)jugendfeuerwehr-st(dot)de oder bildung@jugendfeuerwehr-st.de.
Das Lehrgangsbüro der Jugendbildungsstätte ist in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr besetzt.