Lehrgänge
Teilnahmebedingungen

Teil­nah­me­be­din­gun­gen an Lehr­gän­gen der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt

(Stand: 6. November 2023)

(Al­le Per­so­nen­be­zeich­nun­gen gel­ten für Per­so­nen je­g­li­chen Ge­sch­lechts.)

An­mel­dung und An­mel­de­fris­ten

Die An­mel­dung zu den Lehr­gän­gen der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt kann ge­ne­rell nur über das On­li­ne-An­mel­de­ver­fah­ren er­fol­gen. An­mel­dun­gen auf an­de­re Art und Wei­se wer­den grund­sätz­lich nicht be­ar­bei­tet. Der Ter­min für den je­wei­li­gen Mel­de­schluss ist un­be­dingt ein­zu­hal­ten. Aus­nah­men bil­den hier Work­shops, die für ein­zel­ne Kin­der- oder Ju­gend­feu­er­weh­ren an­ge­bo­ten wer­den. Die An­mel­dung hat aus­nahms­los un­ter der in der Work­shop­be­sch­rei­bung an­ge­ge­be­nen E-Mail-Adres­se zu er­fol­gen.

Die An­mel­dung er­folgt durch die Stadt/Ge­mein­de, wel­che durch den Wehr­lei­ter ver­t­re­ten wird. Mel­det sich der Teil­neh­men­de per­sön­lich an, dann wird die Rech­nung an die Adres­se des Teil­neh­men­den ver­sen­det. Bei un­voll­stän­dig aus­ge­füll­ten For­mu­la­ren er­folgt kei­ne Be­ar­bei­tung.

Teil­nah­me­be­stä­ti­gung

Eine Zusage oder Absage für einen Lehrgang erfolgt unmittelbar nach dem Meldeschluss per E-Mail an die Teilnehmenden. Die Teilnehmer erhalten spätestens eine Woche vor dem Lehrgang weitere Hinweise und Informationen zur Vorbereitung auf den jeweiligen Lehrgang.

Lehr­gangs­ge­büh­ren

Für die Teil­nah­me an ei­nem Lehr­gang wird pro Lehrgangstag eine Lehr­gangs­ge­bühr in Höhe von 10,00 EUR er­ho­ben. An- und Abreise gelten jeweils als voller Tag.

Für di­gi­tal durch­ge­führ­te Lehr­gän­ge wird ei­ne Lehr­gangs­ge­bühr in Höhe von 20,00 Eu­ro er­ho­ben.

Die Lehrgangsgebühr ist erst nach der verbindlichen Zuteilung eines Lehrgangsplatzes fällig. Diese erfolgt drei Wochen vor Lehrgangsdurchführung. Die Zuteilung wird an den Teilnehmenden per E-Mail versendet. Bei der Überweisung sind die Lehrgangskennung und der Name der teilnehmenden Person anzugeben. Fehlen diese wichtigen Informationen, wird die eingehende Zahlung umgehend zurückgebucht.

Wir be­hal­ten uns vor, den Teil­neh­men­den und die Ge­mein­de bei nicht er­folg­ter Zah­lung vor dem Lehr­gang noch ein­mal da­ran zu er­in­nern. Soll­ten wir bis drei Ta­ge vor Lehr­gangs­be­ginn kei­nen Be­leg für die ge­tä­tig­te Über­wei­sung bzw. den Zah­lungs­ein­gang bei uns ver­bucht ha­ben, kön­nen wir das Recht in An­spruch neh­men, den Teil­neh­men­den vom Lehr­gang aus­zu­sch­lie­ßen.

Be­zah­lung

Die Be­zah­lung der Lehr­gän­ge er­folgt nach Er­halt der Zu­tei­lung (Zu­sa­ge) zum Lehr­gang. Die­se wird nach An­mel­de­schluss drei Wo­chen vor der Durch­füh­rung des Lehr­gangs ge­sch­los­sen. Die Be­zah­lungs­art ist Vor­kas­se und er­folgt bit­te auf fol­gen­des Kon­to:

IBAN:DE11 8005 3000 1131 0481 60
BIC:NO­LA­DE21BLK
In­sti­tut:Spar­kas­se Burgenlandkreis
Ver­wen­dungs­zweck:Teil­neh­mer­na­me und Lehr­gangs­ken­nung
 Bei­spiel: Max Mus­ter­mann, RG 20/1

Bit­te im­mer den Na­men des Teil­neh­men­den und den Lehr­gang an­ge­ben. Gibt es kei­nen ein­deu­ti­gen und zu­ord­ba­ren Ver­wen­dungs­zweck, wird das Geld wie­der zu­rück­ge­bucht.

Wir bit­ten dar­um, dass der Teil­neh­mer­be­trag bis drei Ta­ge vor Lehr­gangs­be­ginn auf un­ser Kon­to über­wie­sen wird, an­dern­falls be­hal­ten wir es uns vor, den Teil­neh­mer vom Lehr­gang aus­zu­sch­lie­ßen.

Rück­tritt durch den Teil­neh­mer

Müs­sen be­reits an­ge­mel­de­te Teil­neh­mer aus wich­ti­gen Grün­den vom Lehr­gang zu­rück­t­re­ten, so ha­ben sie das Ju­gend­bil­dungs­büro der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt bis spä­tes­tens fünf Tage Lehr­gangs­be­ginn schrift­lich (per Post oder E-Mail) über den Rücktritt Sach­ver­halt zu in­for­mie­ren.

Er­folgt kei­ne ent­sp­re­chen­de Rück­tritts­mel­dung, wird dem Teil­neh­mer ei­ne Aus­fall­ge­bühr in Höhe von 15,00 EUR zu­sätz­lich zum Teil­neh­mer­be­trag in Rech­nung ge­s­tellt.

Die Ent­sen­dung von Er­satz­teil­neh­mer ist grund­sätz­lich mög­lich, muss aber ent­sp­re­chend ge­mel­det wer­den. Der Er­satz­teil­neh­mer muss die Lehr­gangs­vor­aus­set­zun­gen er­fül­len.

Rück­tritt durch die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt

Die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt kann bis zwei Wo­chen vor Lehr­gangs­be­ginn von der Ver­an­stal­tung zu­rück­t­re­ten, wenn die Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht er­reicht wird. Oh­ne Ein­hal­tung ei­ner Frist kann sei­tens der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt zu­rück­ge­t­re­ten wer­den, wenn be­son­de­re lehr­gang­s­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Grün­de die Lehr­gangs­durch­füh­rung nicht er­mög­li­chen.

Min­der­jäh­ri­ge Teil­neh­mer

Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Bei Teil­neh­mer un­ter 18 Jah­ren ist von den Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten die Ein­ver­ständ­ni­s­er­klär­ung voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß aus­zu­fül­len und zum Lehr­gangs­be­ginn vor­zu­le­gen.

Vor­aus­set­zun­gen zur An­rei­se

Die An­rei­se zum Lehr­gang kann erst dann er­fol­gen, wenn der Lehr­gangs­platz ver­bind­lich be­stä­tigt wur­de. Hier­bei ist zu be­ach­ten, dass die er­for­der­li­chen Lehr­gangs­vor­aus­set­zun­gen er­füllt sein müs­­sen.

Ei­ne Ein­gangs­be­stä­ti­gung der An­mel­dung zum Lehr­gang stellt kei­ne Zu­sa­ge zur Teil­nah­me am Lehr­­gang dar.

Be­k­lei­dungs­ord­nung

Als An­zugs­ord­nung bei Lehr­gän­gen der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt wird zi­vi­le Klei­dung fest­ge­­legt. Zum Be­such der Lehr­gän­ge, "Be­t­reu­er*in ei­ner Kin­der­feu­er­wehr", „Sport und Spiel“, „Team­trai­­ning“ so­wie „Er­leb­ni­s­päda­go­gi­k“ ist bit­te ge­eig­ne­te Sport­be­k­lei­dung (In- und Out­door) mit­zu­brin­gen. 

Rei­se­kos­ten

Durch die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt wer­den kei­ne Rei­se­kos­ten für die Lehr­gangs­teil­nah­me er­stat­tet.

An­rei­se

Mit dem Au­to

Aus Rich­tung Mag­de­burg auf der B1 in Rich­tung Burg nach He­y­roths­ber­ge fah­ren, an der ers­ten Am­­pel­k­reu­zung in He­y­roths­ber­ge links ab­bie­gen. Der Ein­gang zum Ge­lände des In­sti­tuts für Brand- und Ka­tastro­phen­schutz liegt gleich 160 m wei­ter auf der rech­ten Sei­te.

Mit Bahn und Bus

Vom Haupt­bahn­hof mit der Stra­ßen­bahn­li­nie 6 bis zur Hal­te­s­tel­le "Mes­se­ge­län­de", von dort mit dem Bus 51 Rich­tung Bie­de­ritz/Wei­den­ring bis zur Hal­te­s­tel­le He­y­roths­ber­ge, Bie­de­rit­zer Stra­ße. Die Hal­­te­s­tel­le be­fin­det sich et­wa 50 m vom Ein­gang zum Ge­län­de des In­sti­tuts für Brand- und Ka­ta­stro­­phen­schutz ent­fernt.

Sons­ti­ges

Der er­folg­rei­che Ab­schluss ei­nes Wo­che­n­end­lehr­gangs wird nur dann be­schei­nigt, wenn der Lehr­gangs­teil­neh­mer an kei­nem Ver­an­stal­tungs­tag ge­fehlt hat und die An­for­de­run­gen des Leis­tungs­­nach­wei­ses er­füllt hat. Die Landesrichtlinie begrenzt die zulässigen Fehlzeiten auf maximal 10 % der Gesamtdauer des Lehrgangs. Dies bedeutet, dass Teilnehmende nur in einem begrenzten Umfang Unterrichtseinheiten versäumen dürfen. Die Regelung soll sicherstellen, dass die für den Lehrgang erforderlichen Inhalte in einem ausreichenden Umfang vermittelt und von den Teilnehmenden aufgenommen werden können.

Für die An­rei­se mit/so­wie für das Ab­s­tel­len von di­enst­li­chen und pri­va­ten Kraft­fahr­zeu­gen auf dem Park­platz des IBK He­y­roths­ber­ge ge­währ­leis­tet die Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz.

Fra­gen

Für Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit Lehr­gän­gen der Ju­gend­feu­er­wehr Sach­sen-An­halt kön­nen die fol­­gen­den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge ge­nutzt wer­den.

Te­le­fon: (0391) 505 483 86 / (0391) 505 483 85
E-Mail: Lara Zober

Das Lehr­gangs­büro der Ju­gend­bil­dungs­stät­te ist in der Re­gel von Mon­tag bis Frei­tag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr be­setzt.