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Wettbewerbe

Informationen zur Leistungsspange

Grundsätze 

Die Leistungsspange der DJF soll Prüfstein und Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes verleiht die Leistungsspange sowohl an inländische als auch ausländische jugendliche Bewerber im Alter von 15-18 Jahren, die sich mindestens ein Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt und die geforderten Leistungen erbracht haben, als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz.

Die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfordert die Erfüllung von 5 Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft der taktischen Gliederung einer Löschgruppe. Diese Leistungsbewertung erstreckt sich auf gute persönliche Haltung und geordnetes und geschlossenes Auftreten, auf Schnelligkeit und Ausdauer, auf Körperstärke und Körpergewandtheit und auf ausreichendes feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen und Können.

Alle 5 Übungen

  • Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung als Schnelligkeitsübung,
  • Kugelstoßen,
  • Staffellauf,
  • Vortragen eines Löschangriffs entsprechend FwDV 3 und
  • Beantwortung von Fragen

sind an einem Tag zu absolvieren. Es wird eine erfolgsversprechende Gemeinschaftsleistung der Gruppe gefordert, bei der der Stärkere dem Schwächeren hilft. Die Bewerbergruppe kann aus Jugendlichen verschiedener Jugendfeuerwehren bestehen.

Abnahmeberechtigter

Die Leistungsbewertung wird von Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr vorgenommen. Die Abnahmeberechtigung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Abnahmeberechtigte der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben. Die Bestellung als Abnahmeberechtigter erfolgt durch den Bundesjugendleiter für die Dauer von 2 Jahren.

Der Abnahmeberechtigte führt die Bewertung durch und bestätigt durch Eintragung im Mitgliedsausweis die Verleihung der Leistungsspange. Leistungsspange und Mitgliedsausweis werden am Tage der Leistungsbewertung dem Bewerber übergeben.

Bei der Leistungsbewertung steht dem Abnahmeberechtigten ein ausgebildetes Abnahmeteam zur Seite. Das Abnahmeteam wird durch den Fachbereichsleiter Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt bestellt. Die Bestellung erfolgt wie beim Abnahmeberechtigten für 2 Jahre. Eine erneute Bestellung als Wertungsrichter in einem Abnahmeteam kann erst nach dem Besuch des Fortbildungsseminars erfolgen.

Bedingungen für die Leistungsbewertung

Die Richtlinien und die Bedingungen für die Leistungsbewertung sind im "Helfer in der Jugendfeuerwehr" unter 12.01 nachzulesen.

Beantragung einer Leistungsbewertung

Die Beantragung der Leistungsbewertung hat spätestens bis zum 20. Januar jeden Jahres mit dem Anmeldebogen durch den Verbandsjugendfeuerwehrwart der ausrichtenden Verbands-jugendfeuerwehr beim Fachbereichsleiter Wettbewerbe zu erfolgen.

Durchführung einer Leistungsbewertung

Die Durchführung der Leistungsbewertung zum Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgt in der Regel mindestens auf Kreisebene. Sie sollte stets im Zusammenhang mit einem möglichst mehrtägigen Jugendfeuerwehrtreffen oder Jugendfeuerwehrlager durchgeführt werden. Die Organisation einer Leistungsbewertung obliegt dem Verbandsjugendfeuerwehrwart bzw. Landesjugendfeuerwehrwart. Die ordnungsgemäße Durchführung und Abnahme der Leistungsbewertung wird durch den Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr auf dem Wertungsbogen bestätigt. Dem Jugendfeuerwehrwart wird ein Bewertungsbogen ausgehändigt, die Verteilung der weiteren Wertungsbögen erfolgt entsprechend Verteilerschlüssel.

Stichtag der Alterseinstufung

Der Stichtag für die Alterseinstufung der zur Leistungsbewertung antretenden Jugendlichen im Alter von 15-18 Jahren ist der 31.12. des laufenden Jahres.

Weitere Informationen stehen im Servicebereich als Download zur Verfügung.