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Kinderfeuerwehr

Organisation einer Kinderfeuerwehr

Den Freiwilligen Feuerwehren können Kinderfeuerwehren als Abteilung der Feuerwehr angegliedert werden. Mitglied einer Kinderfeuerwehr kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Kinder können aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr haben (§ 9 Abs. 6 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).

Als Mitglied der Feuerwehr sind die Angehörigen der Kinderfeuerwehr nach § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch der Sozialgesetzgebung (SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt ist das die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte.

Mitgliedsausweise sind bei der Deutschen Jugendfeuerwehr zu bestellen.