Organisation einer Kinderfeuerwehr
Den Freiwilligen Feuerwehren können Kinderfeuerwehren als Abteilung der Feuerwehr angegliedert werden. Mitglied einer Kinderfeuerwehr kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Kinder können aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr haben (§ 9 Abs. 6 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).
Als Mitglied der Feuerwehr sind die Angehörigen der Kinderfeuerwehr nach § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch der Sozialgesetzgebung (SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt ist das die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte.
- Starttipps für Kindergruppen in der Feuerwehr (DJF 2021)
- Checkliste zur Gründung einer Kinderfeuerwehr
- Musterordnung für die Kinderfeuerwehr
- Anmeldung einer Kinderfeuerwehr
- Abmeldung einer Kinderfeuerwehr
- Aufnahmeantrag in die Kinderfeuerwehr
- Austritt aus der Kinderfeuerwehr
- Bestellung Ausweise Kinderfeuerwehr
- Wettbewerbsordnung Kinderfeuerwehrstafette
Mitgliedsausweise sind bei der Deutschen Jugendfeuerwehr zu bestellen.