Auf der 34. Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt am 6. April 2024 sind gemäß § 6 Ziffer 6.6.3.1 der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt Nachwahlen zur Landesjugendfeuerwehrleitung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt durchzuführen. Die Amtszeit läuft bis zum Ende der momentan laufenden Wahlperiode und endet 2025. Zu wählen sind ein Kassenprüfer und acht Delegierte zur Delegiertenversammlung der Deutschen Jugendfeuerwehr am 7. September 2024 in Dresden.
Hier findet ihr
- die Wahlausschreibung zur Nachwahl zur Landesjugendfeuerwehrleitung
- die Wahlauschreibung zum Kassenprüfer und die Delegierten
- den Kandidaturbogen.
(Alle Personenbezeichnungen gelten für Personen jeglicher sexueller Orientierung.)